Wir vertreten bundesweit Mandanten in gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten.
Spezialisiertes Wissen, juristische Expertise und fachübergreifendes Know-how kombinieren wir mit verständlicher Kommunikation und schneller Erreichbarkeit.
Neben der Vertretung in Gerichtsverfahren liegt unser Schwerpunkt in der außergerichtlichen Beratung. Häufig können zeit- und kostenintensive Prozesse bereits durch wirtschaftlich vernünftige außergerichtliche Lösungen vermieden werden.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen. Wir sind insbesondere in den Bereichen Kaufvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht tätig. Dabei beraten und unterstützen Sie beim Vertragsschluss, bei Leistungsstörungen – also wenn zum Beispiel Mängel der Leistung auftreten oder Schadensersatz geltend gemacht wird – und bei der Beendigung von Verträgen, etwa bei einer Kündigung.
Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages helfen wir mit einer Prüfung und Verhandlung des vorgesehenen Vertrages und weisen Sie auf Fallstricke hin. Sollte das Arbeitsverhältnis in eine Krise geraten und eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ausgesprochen werden, so besteht rechtlich dringender Handlungsbedarf. Eine Kündigungsschutzklage muss zum Beispiel in der Regel binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Wird die Klagefrist versäumt, kann die Kündigung kaum noch erfolgreich angegriffen werden.
In Arzthaftungsfällen hat der betroffene Patient fast immer eine deutlich schlechtere Ausgangsposition als der Arzt. Der Patient leidet nicht nur unter den gesundheitlichen Auswirkungen des Behandlungsfehlers, sondern er verfügt auch nicht über die fachliche Kompetenz um festzustellen, ob überhaupt ein Fehler gemacht wurde. Dies vernünftig zu klären kostet in der Regel erhebliche Mengen an Zeit und Geld.
Deswegen ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben. Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung beurteilen, wie die Erfolgsaussichten sind und welche Schadensersatz- und Schmerzensgeldbeträge angemessen sind. Auch verfügen wir über hervorragende Beziehungen zu hochqualifizierten, unabhängigen ärztlichen Gutachtern aus allen Fachgebieten. Damit können wir dafür sorgen, dass die medizinischen Fragen objektiv, fundiert und kostengünstig beurteilt werden.
Banken, Sparkassen und freie Vermögensberater verhalten sich nicht immer ordnungsgemäß. Oft werden zum Beispiel im Rahmen der Beratung Risiken verharmlost oder gar nicht erwähnt. Rückvergütungen und Kick-Backs werden nicht offengelegt. Produktinformationen werden häufig nicht oder zu spät ausgehändigt. Wenn sich die Risiken dann realisieren oder der Anleger Kenntnis von Rückvergütungen oder sonstigen Umständen erhält, muss er beweisen, dass er unzureichend aufgeklärt wurde. Sehr oft droht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, weil die Beratung schon länger zurückliegt.
Bei Verbraucherdarlehen sind oft die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen falsch. Auch bei eklatanten Gesetzesverstößen beharren die Banken heute auf der Richtigkeit ihrer Belehrungen und fordern Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn der Verbraucher den Darlehensvertrag vorzeitig beenden will. Außergerichtlich ist nur selten eine Einigung möglich.
Eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten gelingt nur, wenn der Anleger einen erfahrenen Beistand an seiner Seite hat und in aller Richtungen geprüft wird, wer zum Beispiel neben einem Berater noch haften könnte.
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit
Versicherungsrecht
Ansprüche bei Berufsunfähigkeit, Sach- oder Personenschäden gegen Versicherungen? Insbesondere, wenn es um große, existentielle Schäden geht, beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Haftpflichtversicherung oder bei größeren Sachversicherungsfällen (Feuer- oder Gebäudeversicherung), verzögern oder verweigern Versicherungen oft die Zahlung der dem Versicherten zustehenden Geldleistungen. Es werden immer neue Unterlagen, Bescheinigungen oder Gutachten angefordert. Ohne qualifizierten Rechtsanwalt steht der Versicherte dem in der Regel hilflos gegenüber.
Medizin- und Pharmarecht
Schäden durch Arzneimittel oder Medizinprodukte? Das Medizinrecht umfasst – neben dem bereits genannten Arzthaftungsrecht – auch das Recht der Medizinprodukte, das Arzneimittelrecht, das Berufsrecht, das Zulassungsrecht etc. Auch in diesem Bereichen gibt es vielfältige Rechtsfragen, bei deren Lösung wir Sie unterstützen.
Allgemeines Haftungsrecht
Tritt ein Sach- oder Personenschaden ein, tun sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten auf, die zu bedenken sind: Zunächst stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wer dem Grunde nach verpflichtet ist, den Schaden auszugleichen. Besteht ein Mitverschulden des Geschädigten? Wie ist die Höhe des Schadens zu beziffern? Gibt es neben dem materiellen Schaden auch einen immateriellen Schaden, für den z.B. Schmerzensgeld verlangt werden kann? vAufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen in Schadensfällen unterstützen wir Sie bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.