Während seiner über 25-jährigen beruflichen Laufbahn erwarb Dr. Benedikt Bödding eine umfassende Erfahrung in den Rechtsgebieten
Von 2002 bis 2013 arbeitete Dr. Bödding als Prokurist bei der ROLAND ProzessFinanz AG in Köln. Er war dort für die Finanzierung aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Bank-und Kapitalanlagerecht sowie dem Arzthaftungsrecht zuständig. Da die Prozessfinanzierung einen Mindeststreitwert von 100.000 EUR voraussetzt, handelte es sich um großvolumige Kapitalanlagesachen und Behandlungsfehler mit schweren Folgen.
Von 2009 bis 2012 war er Leiter des Bereichs „Recht & Compliance“ der ROLAND Versicherungsgruppe.
Neben seiner Tätigkeit war Dr. Bödding immer auch als Rechtsanwalt tätig und betreute Mandanten in Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlich.
Rechtsanwalt Dr. Benedikt Bödding wurde in Münster geboren. Nach der Schulausbildung in Münster absolvierte er sein Studium in Passau, Freiburg und Münster.
Im Anschluss an das 1. Staatsexamen war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Meinhard Heinze, und fertigte seine Dissertation zu einem Thema aus dem europäischen Arbeitsrecht an.
Nach dem 2. Staatsexamen war Dr. Bödding als Rechtsanwalt in einer internationalen Düsseldorfer Großkanzlei und in einer Kanzlei in Münster tätig. Er erwarb den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
2009 beendete er erfolgreich den Fachanwaltlehrgang Medizinrecht an der DeutschenAnwaltAkademie.
Rechtsanwalt Bödding hat als Rechtsanwalt und Notar a.D. langjährige Erfahrung in den Bereichen
Rechtsanwalt Klaus Bödding wurde in Bielefeld geboren und absolvierte nach der Schulausbildung in Münster sein Studium in München, Freiburg und Münster.
Nach dem 2. Staatsexamen war er zunächst in der Kommunalverwaltung als Rechtsrat bei dem damals eigenständigen Amt St. Mauritz in Münster tätig. Seit Mai 1970 ist er als Rechtsanwalt in Münster niedergelassen. Im Februar 1974 wurde Rechtsanwalt Bödding zum Notar bestellt und war dies, bis das Notaramt kraft Gesetzes mit Erreichen des 70. Lebensjahres erlosch.