Kontakt

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen oder zu verteidigen – professionell, effizient und mit hoher sozialer Kompetenz.
Das ist eine Frage unseres Anspruchs an höchste juristische Qualifikation. Und der Leidenschaft für unseren Beruf.

BÖDDING RECHTSANWÄLTE

BÖDDING Rechtsanwälte
Hollenbecker Straße 25
48143 Münster

Telefon: 0251 – 59 04 97 65-0
Fax:        0251 – 59 04 97 65-9

E-Mail:  info@ra-boedding.de

Die kostenfreie Ersteinschätzung

Die erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei und eine informelle Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit sind für Sie immer kostenlos und unverbindlich.

    Unsere Kanzlei

    Unsere Kanzlei befindet sich in dem denkmalgeschützten Haus Hollenbeckerstraße 25 in der Altstadt von Münster.

    Das Haus wurde 1783 von dem Artillerieleutnant Friedrich Merz erbaut.
    Schräg gegenüber stand mit der Hausnummer 9 das Wohnhaus des berühmten münsterischen Barock-Baumeisters Johann Conrad Schlaun.

    Auf der Seite baukunst-nrw heißt es zu dem Haus Nummer 25:

    „Der fünfachsige, stattliche Bau mit Werksteingewänden ist ein typischer Bau des Klassizismus. Die Fassade weist keine Zierglieder auf, sondern verbleibt sachlich, nüchtern, wie es dem Zeitstil entsprach. Charakteristische Elemente sind die hochrechteckigen Fenster, die Tür und der niedrige Kellersockel.

    Trotz der gleichmäßigen Reihung wird ein schmaler, einachsiger Mittelrisalit herausgebildet, der noch besonders durch das Kranhaus ausgebildet ist, an den sich seitlich jeweils zwei Fensterachsen anschließen. Lediglich die Werksteinrahmung der Tür ist leicht abgesetzt.

    Interessant ist bei diesem Haus das offensichtliche Bestreben, die Fassade vom Material und der Gestaltung her repräsentativen Bauten, wie etwa den Adelshöfen, anzugleichen.

    Die anderen Hausseiten wurden in einfacherer Fachwerkbauweise ausgeführt.“

    Quelle: baukunst-nrw.de

    Kosten

    Was kostet unsere Tätigkeit?

    Unsere Vergütung für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung berechnet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des dazugehörigen Vergütungsverzeichnisses (VV).

    Ersteinschätzung

    Die erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei und eine informelle Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit sind für Sie immer kostenlos und unverbindlich.

    Erstberatung

    Erteilen Sie uns ein Mandat, findet in der Regel ein erstes, ausführliches Beratungsgespräch statt (Erstberatung). Hierfür vereinbaren wir vorab einen Pauschalpreis, der sich am voraussichtlichen Zeitaufwand, der rechtlichen Schwierigkeit und dem wirtschaftlichen Wert der Sache orientiert. Die Kosten liegen zwischen 100 und 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

    Werden wir von Ihnen beauftragt, über die Erstberatung hinaus für Sie tätig zu werden, rechnen wir die Kosten der Erstberatung in voller Höhe auf die dann nach dem RVG entstehenden weiteren Gebühren an.

    Prozessfinanzierung

    Da wir über sehr gute Kontakte zu Prozessfinanzierern verfügen, können wir Ihre Angelegenheit einem Finanzierer vorstellen und Sie in geeigneten Fällen beim Abschluss eines Finanzierungsvertrages unterstützen. Sie tragen im Fall einer Prozessfinanzierung kein wirtschaftliches Risiko mehr für einen Rechtsstreit, erhalten aber den wesentlichen Erlös. Zwischen 20 und 30 % des Erlöses fließen an den Finanzierer. Der Rest steht Ihnen zu.

    Datenschutz

    Wir haben unsere Datenschutzerklärung aktualisiert, um verständlicher zu machen, welche Daten wir erheben und aus welchen Gründen. Außerdem haben wir Maßnahmen ergriffen, um Funktionen zu verbessern, die dem Schutz Ihrer Daten und Ihrer Privatsphäre dienen. Es ändert sich nichts daran, wie Ihre Daten verarbeitet werden. Wir haben lediglich einige notwendige Anpassungen unserer Datenschutzerklärung durchgeführt und die Erläuterung unserer Verfahren verbessert.

    Wir nehmen diese Änderungen vor, da in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung werden die Gesetze zum Datenschutz in Europa vereinheitlicht und die Vorschriften bezüglich der Frage präzisiert, wie Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse transparent beschreiben sollen.

    Aktuelle und umfassende Informationen zum Datenschutz finden Sie hier   –> DATENSCHUTZ