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In dritter Generation Juristen in Münster – bundesweit für Sie tätig

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei liegen in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Kapitalanlagerecht und Arbeitsrecht. Unsere Kompetenz erstreckt sich aber auch auf weitere Rechtsgebiete, wie das Versicherungsrecht, das allgemeine Haftungsrecht, das Erbrecht, das Immobilienrecht, das Mietrecht und das allgemeine Zivilrecht.

Ziel unserer Arbeit ist es, die Situation unserer Mandanten im persönlichen Kontakt fundiert zu analysieren, wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erarbeiten und diese engagiert und effektiv umzusetzen. Dafür stehen wir Ihnen als überdurchschnittlich qualifizierte und erfahrene Anwälte bereit.

WEITERE INFORMATIONEN

AKTUELLES AUS KANZLEI UND RECHTSPRECHUNG

BGH lehnt "taggenaues" Schmerzensgeld ab

BGH, Urteil vom 15.02.2022, Az.: VI ZR 937/20

Der BGH hat entschieden, dass die Methode der sog. „taggenauen Berechnung“ bei der Ermittlung der Schmerzensgeldhöhe abzulehnen ist. Nach diesem Ansatz wird das Schmerzensgeld nach verschieden hohen, standardisierten Tagessätzen ermittelt. Der BGH hat die Methode nun verworfen. Die schematische Konzentration auf Tagessätze lasse den konkreten Fall außer Acht. So bleibe unbeachtet, welche konkreten Verletzungen der Verletzte erlitten habe, welche Behandlung nötig war und welches individuelle Leid bei ihm ausgelöst wurde.

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BGH Urteile vom 16.12.2020: Anforderungen an die Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung

BGH Urteile vom 16.12.2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG die konkrete Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nach den Urteilen nicht mitteilen, in welcher Höhe genau sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben.

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ArbG Offenbach : Arbeitgeber verweigert Zugang zum Arbeitsplatz ohne Corona-Test

ArbG Offenbach v. 4.2.2021 – 4 Ga 1/21

Der Arbeitgeber verwehrte dem Arbeitnehmer den Zutritt zum Werksgelände, weil dieser sich weigerte, einen nach Ansicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen PCR-Test durchzuführen. Das ArbG Offenbach wies den Eilantrag des Arbeitnehmers zurück. Der Arbeitnehmer hat die Eilbedürftigkeit einer sofortigen Entscheidung nicht belegt. Ein besonderes, eiliges Beschäftigungsinteresse war nicht erkennbar.

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BAG: Bewerberauswahl im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2020, 9 AZR 91/19

Öffentliche Arbeitgeber müssen bei der Stellenvergabe leistungsbezogene Anforderungen besonders stark gewichten.

Im Streitfall hat der Kläger die Auffassung vertreten, dass er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der bestgeeignete Bewerber auf eine Stelle sei. Als seine Bewerbung abgelehnt wurde, hat er aus den genannten Gründen eine höhere Tarifgruppe gefordert, die er bei erfolgreicher Bewerbung in der ausgeschriebenen Stelle erlangt hätte. Die Klage scheiterte an dem Nachweis, dass der Kläger der bestgeeignete Bewerber war, auch wenn das BAG klarstellte, dass der öffentliche Arbeitgeber erhebliche Fehler bei der Bewertung der Bewerber gemacht hätte.

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BGH: VW hat im Dieselskandal die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, hat der BGH die VW AG verurteilt, dem Käufer eines VW Sharan 1,6 TDI Schadensersatz zu zahlen. Das 2014 gebraucht von dem Kläger gekaufte Kfz hatte den „Schummel-Motor“ EA 189 verbaut. Der BGH hat eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW bejaht. Allerdings muss sich der Kläger Nutzungsersatz für die Zeit anrechnen lassen, in der er das Kfz gebraucht hat.

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BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo Real Estate

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 – II ZB 31/14, hat der BGH im Kapitalanleger-Musterverfahren zur Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten durch die ehemalige Hypo Real Estate Holding AG zwischen Juli 2007 und Januar 2008 den Musterentscheid des Oberlandesgerichts München vom 15. Dezember 2014 teilweise bestätigt.

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BGH contra EuGH?

Mit Beschluss vom 31.03.2020, XI ZR 198/19, hat der BGH das Urteil des EuGH vom 26.03.2020, Rs. C 66/19, massiv eingeschränkt. Der BGH ist der Ansicht, dass eine Widerrufsbelehrung, welche der seinerzeit geltenden Musterbelehrung entsprach, als wirksam gilt. Das soll auch dann gelten, wenn die Belehrung nach den Maßstäben des EuGH fehlerhaft war. Damit stellt der BGH nationales Recht über europäisches Recht. Ob der EuGH dies akzeptieren wird, muss sehr bezweifelt werden.

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EuGH: Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen verstößt gegen EU-Recht

Nach dem aktuellen Urteil des EuGH vom 26.03.2020, C-66/19, verstößt der früher flächendeckend von Banken und Sparkassen in Widerrufsbelehrungen zu Darlehensverträgen verwendete sog. Kaskadenverweis, gegen Art. 10 Abs. 2 lit. p der Richtlinie 2008/48. Die Richtlinie verlangt, dass im Kreditvertrag die Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts in „klarer und prägnanter Form“ anzugeben sind. Nach dem EuGH widerspricht es der EU-Richtlinie, wenn eine Widerrufsbelehrung zum Beginn der Widerrufsfrist auf nationale Vorschriften verweist, die selbst wieder auf weitere Vorschriften verweisen, vgl. Rn 40 des EuGH-Urteils.

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Klage gegen VW beim OLG Frankfurt erfolgreich

Allgemeines Recht | Der Käufer eines Diesel-Autos verlangt von der VW AG Schadensersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das OLG Frankfurt stellt einen Schadenersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) gegen die VW AG fest, der Schaden sei auch nicht später durch das Aufspielen des Software-Updates entfallen.

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Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt bei Darlehensablösung

Bankrecht | Im Falle einer Ablösung eines Darlehens darf die bisherige Bank ihren Kunden für die Übertragung von Darlehen oder Grundschuld kein zusätzliches Entgelt für die Übertragung der Sicherheiten verlangen. Dieser Aufwand ist bereits mit dem zu zahlenden Zins abgegolten.

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Vorzeitige Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen nicht möglich

Bankrecht | Sparkassen zahlen bei Prämiensparverträgen häufig hohe Zinsen als Prämien, je nach Vertrag bis zu 50 % der jährlichen Sparleistung. Der BGH hat entschieden, dass ein Prämiensparvertrag durch die Sparkassen nicht vorzeitig, also vor Erreichen der höchsten Prämienstufe, gekündigt werden darf.

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Grober Behandlungsfehler durch Hausarzt: 500.000 Euro Schmerzensgeld

Arzthaftung | Wegen akuter Rückenschmerzen aufgrund von Bandscheibenschäden wurden einem 50-jährigen Patienten von dessen Hausarzt Medikamente injiziert. Die Behandlung hatte schwerwiegende Folgen, die vom Kollaps des Patienten über Körperlähmung bis zu dessen Freitod reichte.

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VW-Schummelsoftware ist Mangel

Allgemeines Haftungsrecht | Der BGH gab den Inhalt eines sehr umfangreichen Hinweisbeschlusses in einem Fall mit, in dem es um ein vom VW-Dieselskandal betroffenes Auto ging. In dem Beschluss wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtung, die von VW in vielen seiner Dieselfahrzeuge verbaut wurde, einen Sachmangel darstellen dürfte.

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Mammakarzinom: Befunderhebungsfehler

Arzthaftung | Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 40.000,00 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, da bei einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund die Stanzbiopsie die Methode der Wahl zum sicheren Ausschluss einer Krebserkrankung sei. Mit einer Mammographie kann der Krebsverdacht nicht sicher ausgeräumt werden.

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Urlaub ohne Genehmigung - Kündigung!

Arbeitsrecht | Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil (Az. 8 Sa 87/18) darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund sei, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige.

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Arzthaftung - Schmerzensgeld

Bereitschaftsarzt wegen fehlender Erkennung einer Malaria-Erkrankung zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
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Münzgeldklausel unwirksam

Bankrecht | Der unter anderem für das Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass die Klausel einer Bank, wonach für die Bareinzahlung von Münzgeld 7,50 Euro zu entrichten ist, im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist:
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Datenschutz Update

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite „Datenschutz